BNN ruft zur Teilnahme am Konsultationsverfahren der EU-Kommission auf

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In seiner Stellungnahme zur Deregulierung des Gentechnikrechts der EU-Kommission weist der BNN darauf hin, dass der vorgeschlagene Gesetzentwurf die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft gefährdet und den Wünschen der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher entgegensteht.

BNN fordert Anpassung des Gentechnikrechts der EU-Kommission

Der vorgelegte Gesetzentwurf widerspricht eindeutig den Hauptzielen der Farm-to-Fork-Strategie der EU, die darauf abzielt, bis 2030 ein gerechteres, gesünderes und umweltfreundlicheres Lebensmittelsystem zu schaffen. Die Geschäftsführerin des BNN, Kathrin Jäckel, betont daher die Ablehnung des Gesetzentwurfs aufgrund seiner Unvereinbarkeit mit den angestrebten Zielen.

BNN warnt vor fehlender Kennzeichnungspflicht für GVO in Gesetzentwurf

Der BNN setzt sich dafür ein, dass alle GVO, einschließlich neuer Genomischer Techniken, entlang der gesamten Wertschöpfungskette verpflichtend gekennzeichnet werden. Eine solche Kennzeichnungspflicht würde Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit geben, bewusste Entscheidungen zu treffen und die Wahlfreiheit in Bezug auf ihre Ernährung zu wahren. Der derzeitige Gesetzentwurf berücksichtigt diese Forderung nicht ausreichend und gefährdet damit die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft.

Rückmeldung zum Gesetzesvorschlag: BNN ruft zur Beteiligung auf

Der BNN ermutigt alle Bio-Branchenverbände und Bio-Unternehmen, sich am Konsultationsverfahren der EU-Kommission zu beteiligen. Bis zum 5. November 2023 besteht die Möglichkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger, Unternehmen und andere Interessenträger, ihre Rückmeldung zum Gesetzesvorschlag zu geben.

BNN setzt sich für nachhaltige Ernährung und Verbraucherfreiheit ein

Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. engagiert sich nachdrücklich für die Belange der Bio-Branche und der Verbraucherinnen und Verbraucher, um die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft zu schützen. Das Hauptziel besteht darin, sicherzustellen, dass die Entscheidungen der EU im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen und gesunden Ernährung stehen und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher respektiert wird.

Kennzeichnungspflicht für GVO: Bewusste Entscheidungen für Verbraucherinnen und Verbraucher

Eine Kennzeichnungspflicht für GVO ist ein notwendiger Schritt, um die Gefahren der Gentechnik in der Lebensmittelproduktion aufzuzeigen und den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, bewusste Entscheidungen zu treffen.

Es ist wichtig, dass die EU-Kommission die Bedenken des BNN zur Kenntnis nimmt und die Forderungen nach einer Kennzeichnungspflicht für GVO ernsthaft in Betracht zieht. Eine solche Kennzeichnungspflicht ist von großer Bedeutung für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft und ermöglicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern, fundierte Entscheidungen über ihre Ernährung zu treffen.

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