Verbraucher bilden statt bevormunden

26.10.2009 | Bonn
Lebensmittelwirtschaft begrüßt die Stärkung des mündigen Verbrauchers im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüßt die positive Ausrichtung der Verbraucherpolitik im Koalitionsvertrag von Union und FDP. "Die neue Regierung hat erkannt, dass es bei Themen rund um Lebensmittel und Ernährung um das Prinzip "Bildung" gehen muss und nicht um "Bevormundung" durch Reglementierung", lobt BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst das Dokument. Die Absage an die Ampelkennzeichnung zeige die Orientierung an sachlicher Information anstelle der nur vermeintlichen Klarheit der Ampel, die bei genauerem Betrachten aber irreführend sei. Transparenz brauche Sachlichkeit! Nun sei der Weg frei, in Ernährungsaufklärung und Bildung zu investieren und Verbrauchern wirkliche Hilfestellungen zu geben, so Horst weiter. Die Politik will dem Leitbild des mündigen Verbrauchers folgen. Konsequenterweise erteilt der Staat der Konsumlenkung und Bevormundung der Verbraucher, sei es durch Ampeln, durch Werbeverbote oder Strafsteuern eine klare Absage.

Der BLL befürwortet zugleich das klare Bekenntnis der neuen Bundesregierung für den Wirtschaftsstandort Deutschland, für Forschung, Innovation und neue Technologien. Horst betont: "Wenn die neue Koalition die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft wie angekündigt unterstützt und mit dem weiteren Bürokratieabbau auch flankiert, ist ein großer Schritt nach vorne gemacht!" Deregulierung und "besseres Recht" seien unverzichtbar.

Unterstützung durch die Lebensmittelwirtschaft erhält die neue Bundesregierung auch mit ihrer Ankündigung, die so genannte Claims-Verordnung praxisgerecht und verbraucherorientiert verbessern zu wollen. Allerdings darf sich dies nach Ansicht des BLL nicht auf "Symptome" beschränken, vielmehr muss das wissenschaftlich und praktisch nicht haltbare Instrument der Nährwertprofile generell auf den Prüfstand.

Ebenso müsse genau betrachtet werden, welche Erfordernisse sich für die Lebensmittelkennzeichnung aus den "Imitatvorwürfen" der Vergangenheit ergäben. Das geltende Recht halte alle Instrumentarien bereit, um Verbrauchertäuschung oder Irreführung bei der Kennzeichnung wirksam auszuschließen.

Die Lebensmittelwirtschaft setzt auf die Fortsetzung des bewährten und offenen Dialogs mit der Bundesregierung zu allen anstehenden verbraucherpolitischen Fragen.

Quelle: Pressemeldung Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.

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