Reinheitsgebot statt Klebefleisch

17.05.2010 | Berlin
Das EU-Parlament soll die Zulassung des Enzyms Thrombin stoppen. Das fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche LandFrauenverband (dlv) und Slow Food. Thrombin wird von Lebensmittelherstellern verwendet, um Teilstücke von rohem Fleisch zusammenzukleben. "Wo Schinken drauf steht, muss auch Schinken drin sein.

Die Verbraucher haben hier zu Recht eine Qualitätserwartung, die erfüllt werden muss", so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Über einen Zulassungsantrag für Thrombin entscheidet das EU-Parlament am 19. Mai.

"Neue technologische Möglichkeiten sollten nicht dazu genutzt werden dürfen, die Qualität von Produkten zu verschlechtern", erklärt dlv-Präsidentin Brigitte Scherb. Der dlv vertritt mit über 500.000 Mitgliedern Erzeugerinnen, die qualitativ hochwertige Schinken herstellen sowie Verbraucherinnen, die sich auf diese Produktqualität verlassen. Es sei Verbrauchertäuschung, wenn Kunden anstatt eines gewachsenen Stücks Schinken zusammengesetzte Teile verkauft würden. Eine Kennzeichnung reiche hier nicht aus, da mit dem Produkt Schinken auch ein Qualitätsversprechen verbunden sei.

EU-Parlament muss entscheiden

Der federführende Ausschuss des EU-Parlaments für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) stimmte am 27. April gegen den Zulassungsantrag. Bereits am 8. Februar hatte sich jedoch der EU-Kommissionsausschuss für Lebensmittelkette und Tiergesundheit dafür ausgesprochen, Thrombin als Zusatzstoff für die Lebensmittelproduktion zuzulassen. Nun muss das EU-Parlament entscheiden. Legt es gegen die Zulassung ein Veto ein, muss die Kommission einen neuen Vorschlag machen.

Forderung nach generellem Reinheitsgebot

Neben Thrombin gibt es allerdings noch andere Enzyme, die zur Herstellung von Klebefleisch eingesetzt werden. Die Verbraucherorganisationen fordern deshalb ein generelles Reinheitsgebot: Bundesverbraucherministerin Aigner soll sich demnach auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Klebeverfahren bei rohem Fleisch verboten werden. Bis es zu einer gesetzlichen Klarstellung kommt, sollten sich Lebensmittelhersteller und -handel selbst verpflichten, auf das kritisierte Verfahren zu verzichten. "Es wäre ein wichtiges Signal an die verunsicherten Kunden, dass sie sich auf die Qualität der Produkte verlassen können", so Sebastian v. Kloch-Kornitz von der Organisation Slow Food.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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