PETA Deutschland e.V. erstattet Anzeige gegen das KaDeWe in Berlin

18.09.2008 | Gerlingen
Verdacht der Tierquälerei bei der Lebend-Hummerhaltung

Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. hat Anzeige gegen das Berliner Kaufhaus des Westens erstattet wegen Verdachts der Tierquälerei und Nicht-Einhaltung des Tierschutzgesetzes. Die Anzeige läuft unter dem AZ 93 Js 5161/08 und liegt der Ordnungsbehörde vor. Das bekannte Kaufhaus, das sich damit rühmt, täglich mehr als 60 Hummer lebend zu kochen, lagert die Tiere mit zusammengebundenen Scheren und wochenlang ohne Nahrung, oftmals übereinander gestapelt, in sehr kleinen Becken in seiner „Hummer-Bar“. Damit ist der Verdacht der Tierquälerei gegeben. Denn dies verstößt gegen das deutsche Tierschutzgesetz, das laut §2 TSchG Tierhaltung, allgemeine Vorschriften u. a. besagt:

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Hummer legen in freier Wildbahn lange Strecken gehend, bzw. schwimmend zurück. Dies ist ein ihnen von Natur zugedachter Freiheitsdrang, der ihnen in der Verkaufshälterung und zuvor auch bereits während des langen Transportes über Tausende von Kilometern genommen wird. Hummer sind Einzelgänger, die sich in der Natur bekämpfen und aus dem Weg gehen, hier sind sie mit zusammen gebundenen Scheren zur Bewegungslosigkeit verurteilt, was eine komplett artwidrige Haltung darstellt.

Der Berufungsbescheid des unabhängigen Verwaltungssenats in Österreich hat die – nahezu identische - Hummerhaltung bei METRO in Österreich bereits verurteilt. Der Verwaltungssenat sieht in diesen Haltungsverstößen außerdem eine „Bedrohung der Gesundheit von Mensch und Tier.“ Auf Seite 23/24 kommt der Senat zu dem Schluss, dass „den Tieren Leid zugefügt und sie in schwere Angstzustände versetzt worden sind." Unrechtsgehalt der Tat war daher nicht als geringfügig zu bewerten.“ Die hier festgestellten fachspezifischen Aussagen gelten für die Hummerhaltung überall und nicht nur auf Österreich bezogen. Der Berufungsbescheid kann jederzeit bei PETA angefordert werden.

Quelle: Pressemeldung PETA Deutschland e.V.

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