Landesämter: Einheitliche Anforderungen für Trink- und Grundwasser auch bei Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln

18.11.2008 | München
Fachtagung in München: Bayerische Fachbehörden für Beibehaltung des flä-chendeckenden Grundwasserschutzes auch bei Abbauprodukten von Pflan-zenschutzmitteln

+++ Die Landesämter für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und für Umwelt (LfU) haben sich heute bei einer Fachtagung in München dafür ausgesprochen, den flächendeckenden Schutz des Grundwassers und des Trinkwassers zu stärken. Sie wandten sich damit gegen Entwicklungen, bei bestimmten Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln außerhalb von Wasserschutzgebieten geringere Anforderungen zu akzeptieren. LfU-Präsident Albert Göttle: "Der Schutz unseres Grundwassers und des Trinkwassers sind unteilbar, eine Bewirtschaftung und ein Zwei-Klassen-System mit schwächeren Qualitätsanforderungen abseits der Wasserschutzgebiete sind der falsche Weg." Bayern bezieht über 92 Prozent des Trinkwassers aus dem Grundwasser, rund zwei Drittel davon gelangen ohne jede Aufbereitung an den Verbraucher. LGL-Präsident Andreas Zapf: "Es kann nicht angehen, dass wegen laxerer Maßstäbe dann für Trinkwasserzwecke nutzbares Grundwasser möglicherweise aufbereitet werden muss." Die beiden bayerischen Landesämter sind in Kontakt mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Umweltbundesamt und setzen sich für klare Festlegungen bei den Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und für die Beibehaltung des flächendeckenden Grundwasserschutzes auch bei den Abbauprodukten ein. Mehrere Bundesländer, darunter auch Baden-Württemberg, unterstützen die bayerische Linie. +++

Bundesweit sind rund 1000 verschiedene Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel mit etwa 260 Wirkstoffen zugelassen. Die Landesämter untersuchen regelmäßig Proben aus dem Grundwasser und aus dem Trinkwasser auf eine Vielzahl dieser Wirkstoffe und deren Abbauprodukte. Insgesamt werden rund 100 Stoffe, die nach dem Einsatz bis in das Grundwasser gelangen können, untersucht, um frühzeitig Belastungen zu erkennen. Die immer weiter verbesserte chemische Analytik führt dazu, dass nicht nur die Ausgangssubstanzen, sondern zunehmend auch deren Abbauprodukte nachgewiesen werden können. Sind diese sogenannten Metaboliten ähnlich wie Pflanzenschutzmittel zu bewerten (sog. "relevante Metaboliten"), dann gelten die strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung mit einem Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Für alle anderen ("nicht relevanten") Metaboliten werden derzeit vom Umweltbundesamt nur Empfehlungen ausgesprochen, die deutlich schwächer sind. In Bayern wurde zum Beispiel ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Chloridazon, das im Rübenanbau eingesetzt wird, in höheren Konzentrationen im Grund- und Trinkwasser gemessen. Der Nachweis führte schließlich zu einer freiwilligen Empfehlung der Industrie, künftig auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff in Trinkwasserschutzgebieten zu verzichten. Der bessere Weg sei jedoch die Vorsorge bereits bei der Zulassung dieser Stoffe, betonten die beiden bayerischen Landesämter. Diese Zulassung soll eine neue EU-Richtlinie zum Pflanzenschutzrecht regeln.

An der LfU-Fachtagung "Pflanzenschutzmittel-Metaboliten - Vorkommen und Bewertung" nahmen rund 120 Fachleute aus ganz Deutschland teil. Referenten aus Bundes- und Landesbehörden, von Wasserversorgern und der Industrie diskutierten den neuesten Stand der Ergebnisse und deren Bewertungen. Der Tagungsband kann über das LfU bezogen werden.

Quelle: Pressemeldung Bayerisches Landesamt für Umwelt

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