Künftige Nährwertkennzeichnung in Europa

16.06.2010 | Berlin
Das Europäische Parlament in Straßburg hat mit deutlicher Mehrheit der so genannten Ampelkennzeichnung für Lebensmittel eine Absage erteilt. In der ersten Lesung der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung votierten die Parlamentarier damit gegen eine wertende Kennzeichnung von Lebensmitteln mit den drei Signalfarben rot, gelb und grün. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.

(BLL) begrüßte die Entscheidung als einen Sieg der Vernunft. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst sprach von einem "guten Tag für die europäischen Verbraucher": "Nur eine sachliche und objektive Nährwertkennzeichnung ist eine sinnvolle Nährwertkennzeichnung und hierfür hat das Europäische Parlament heute den Weg frei gemacht."

Gleichzeitig zeigte sich die deutsche Lebensmittelwirtschaft erleichtert, dass das Europäische Parlament auch nationalen Alleingängen bei der Lebensmittelkennzeichnung einen Riegel vorgeschoben hat. Horst würdigte dieses Votum: "Die Reform der Lebensmittelinformationsverordnung erfüllt damit ihr Versprechen einer europaweiten Einheitlichkeit, die für den europäischen Binnenmarkt so wichtig ist. Von dieser Entscheidung werden Verbraucher und Wirtschaft gleichermaßen profitieren."

Weiterhin begrüßte der BLL die Klarstellung durch das Europäische Parlament, dass bei unverpackten Lebensmitteln zwar Informationen für Allergiker erforderlich sind, lose Ware aber von diesen umfangreichen Kennzeichnungsvorgaben ausgenommen wird. Etwas anderes wäre in der Praxis nicht zu leisten.

Das Votum für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Zutaten bei verarbeiteten Lebensmitteln rügte der BLL dagegen als zu weitgehend. Hauptgeschäftsführer Matthias Horst verwies auf die erheblichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung und die Nachteile für die Verbraucher: "Gewonnen wäre dabei nichts: Die Unternehmen hätten höhere Produktionskosten und die Verbraucher angesichts unübersichtlicher Etiketten keinen Informationsgewinn. Außerdem könnten sich die Lebensmittel dadurch verteuern." Vor einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung sei es unabdingbar, eine Folgenabschätzung ("impact assessment") durchzuführen, um die Umsetzbarkeit einschätzen zu können.

Über das Ziel hinaus geschossen ist das Europäische Parlament nach Ansicht des BLL bei dem Umfang der Pflichtangaben. Im Gegensatz zu der von der Lebensmittelwirtschaft bereits auf breiter Ebene freiwillig benutzten Nährwerttabelle mit Energie plus sieben Nährstoffe sollen künftig zehn plus GDA-Angaben ("Guideline Daily Amount") verpflichtend angegeben werden. Hieran übte Horst deutliche Kritik: "Mehr ist nicht immer besser. Zu viele Angaben verwirren den Verbraucher eher als dass sie ihn besser informieren."

Quelle: Pressemeldung Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.

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