"Klebefleisch" in der Lebensmittelbranche

13.04.2010 | Berlin
Ein Reinheitsgebot für Rohschinken fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nach Bekanntwerden von Fleischmanipulationen in der Lebensmittelbranche.

Das NDR-Verbrauchermagazin Markt hatte gestern über "Klebefleisch" berichtet, wonach es bereits heute Rohschinkenprodukte gibt, die mit Hilfe eines Enzyms aus mehreren Fleischteilen zu einem Stück zusammengekleistert werden. "Ein roher Schinken ist doch kein Puzzle-Spiel", so die Reaktion von vzbv-Vorstand Gerd Billen. "Wer rohen Schinken kauft, erwartet keine zusammengesetzten Teilstücke, sondern ein Stück gewachsenes Muskelfleisch."

Es könne nicht sein, dass nun zum wiederholten Male stillschweigend ein Grundnahrungsmittel mit neuen Techniken verändert, hergestellt und ohne Kenntlichmachung vermarktet werde. "Nach Analogkäse, ESL-Milch, Schinken- oder Krebsfleischimitaten bringt dieser neue Fall von Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln das Fass zum Überlaufen", meint vzbv-Vorstand Gerd Billen. Das Beispiel Analogkäse habe gezeigt, dass Imitate gerade in der Gastronomie zum Einsatz kommen. Er fordert ein generelles Herstellungs- und Vertriebsverbot von auf auf diese Art und Weise produzierten Fleischprodukten.

Änderung des Lebensmittelrechts

Dazu muss das Lebensmittelrecht so angepasst werden, dass ein Verkleben von Fleischstücken unter Einsatz von Enzymen bei kaltem rohem Fleisch und Fleischerzeugnissen wie Rohschinken unzulässig wird. Darüber hinaus appelliert der vzbv an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner, sich auf europäischer Ebene für ein Zulassungsverbot von "Klebe-Enzymen" für die Herstellung von rohem Fleisch stark zu machen. "Heute ist es der Rohschinken, morgen das zusammengeklebte Grillsteak", meint Billen.

Fleischindustrie muss sich äußern

Solange dies noch nicht geschehen ist, muss die Fleischindustrie nun öffentlich darlegen, bei welchen Produkten das Verfahren aktuell zum Einsatz kommt. Es kann nicht sein, dass die Lebensmittelüberwachung im Nachhinein mit der Lupe überprüfen muss, welche Verfahren zum Einsatz gekommen sind.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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