Hinweis für bestimmte Farbstoffe verpflichtend - BLL bemängelt fehlende wissenschaftliche Grundlage
Da es für diese Neuregelung keine gesicherte wissenschaftliche Grundlage gibt, ruft der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) zu einer stärkeren Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Erkenntnisse bei der Lebensmittelgesetzgebung auf.
Sein Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst erklärt: "Gefühlte Risiken machen Verbraucher unsicher. Das darf nicht passieren. Grundlage für solche Hinweise können und dürfen nur belastbare, wissenschaftlich ermittelte Daten sein, die sich auf wirkliche Gesundheitsrisiken beziehen. Diese liegen hier eindeutig nicht vor. Es wäre wünschenswert, wenn der Gesetzgeber künftig derart tiefgreifende Vorgaben nur dann machen würde, wenn es hierfür gesicherte Gründe gibt."
Der verpflichtende Hinweis wurde im Gesetzgebungsprozess zu einem sehr späten Zeitpunkt in die EU-Lebensmittelzusatzstoffverordnung aufgenommen. Hintergrund ist eine von der Universität Southampton durchgeführte Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Verzehr der genannten Farbstoffe und dem Verhalten von Kindern festgestellt haben will. Allerdings wird dieses Ergebnis einer einzelnen Studie von den wichtigsten Institutionen im Bereich Lebensmittelsicherheit - sowohl von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) - bezweifelt. Nach Auffassung der EFSA liegen bislang keine Daten - einschließlich der Southampton-Studie - vor, die eine Beziehung zwischen der Aufnahme dieser Farbstoffe und möglichen Verhaltensauswirkungen belegen. Ebenso hat das BfR festgestellt: "Einen eindeutigen Beweis für einen kausalen Zusammenhang zwischen der Zusatzstoffaufnahme und den beobachteten Effekten liefert die Studie nicht."
Die EFSA hat die sechs Farbstoffe im Herbst 2009 einer umfangreichen Neubewertung unterzogen. Im Rahmen der von ihr festgelegten akzeptablen Tagesverzehrsmengen (ADI-Werte) ist ihr Verzehr gesundheitlich unbedenklich. Ebenso wie der Hinweis ist auch ein völliger Verzicht auf diese Stoffe - wie vereinzelt immer wieder gefordert - wissenschaftlich nicht begründbar.
Quelle: Pressemeldung Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.
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