Bundesministerin Aigner: Fischbestände nachhaltig bewirtschaften und Ressourcen der Meere schützen

21.10.2011 | Berlin
Fangquoten für Fischbestände in der Ostsee für 2012 beschlossen

Der EU-Fischereirat in Luxemburg hat am heutigen Freitag die Fangquoten für die Fischbestände in der Ostsee beschlossen. Demnach sollen der Fischfang für alle Fischbestände in der Ostsee an dem nachhaltigen Prinzip des maximalen Dauerertrages (MSY) ausgerichtet werden.

Die Gesamtfangmenge wird dabei auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen festgelegt. Deutschland unterstützt die EU-Kommission bei diesen Maßnahmen für einen langfristigen Erhalt der Bestände. "Wir wollen eine nachhaltige Fischerei in Europa. Dies führt nicht nur zu stabilen Fischbeständen, sondern sichert auch die Zukunft unserer Fischer", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Der maximale Dauerertrag bezeichnet die optimale Fangemenge, die einem Fischbestand jährlich entnommen werden kann, ohne dass seine Fortpflanzungsfähigkeit in der Zukunft gefährdet ist.

Die Ministerin mahnte zugleich die EU-Kommission an, den seit Jahren ausstehenden mehrjährigen "Managementplan" für die Herings- und Sprottenbestände in der Ostsee vorzulegen. Ein Managementplan ermöglicht es, die Sterblichkeit bei den Fischen zu senken und unerwünschte Beifänge zu reduzieren. Gleichzeitig gibt er den Fischern mehr Planungssicherheit.

Der EU-Fischereirat hat beschlossen, die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) im Jahr 2012 für die beiden Dorschbestände (+13 Prozent beziehungsweise +15 Prozent) in der Ostsee aufgrund der guten Bestandsentwicklungen anzuheben. Nach deutlichen Einschnitten in den Vorjahren erhöht sich wegen der Neuaufteilung des westlichen Heringsbestandes auch hier die Quote für die deutschen Ostseefischer (+32 Prozent). Für die übrigen Heringsbestände sowie für Sprotte und Lachs werden aufgrund negativer Bestandsentwicklungen zum Teil deutliche Kürzungen der TAC vorgenommen.

Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

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