BLL und NGG: Rücksicht auf Belange von Verbrauchern und Wirtschaft nehmen

10.06.2010 | Berlin
Das Europäische Parlament wird Mitte Juni die Reform der Lebensmittelkennzeichnung auf den Weg bringen. Die Abgeordneten stimmen in Straßburg in erster Lesung über die neue Lebensmittelinformations-Verordnung ab, die auf eine europaweit einheitliche Kennzeichnung abzielt. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.

(BLL) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) unterstützen ausdrücklich die geplante Einführung einer verpflichtenden Nährwertkennzeichnung, fordern aber eine Beschränkung auf die Angabe der so genannten "Big 8" (Energie plus sieben wichtige Nährstoffe) sowie die zentrale Angabe der Kalorien-GDA ("Guideline Daily Amount"). Daneben sollten die Unternehmen die Möglichkeit haben, die gut etablierte GDA-Kennzeichnung zu verwenden.

verwenden. Zugleich warnen die deutsche Lebensmittelwirtschaft und die NGG vor möglichen negativen Auswirkungen praxisferner gesetzlicher Vorgaben und nationaler Alleingänge.

BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst betont: "Die Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft haben mit großem Engagement und hohem finanziellen Aufwand eine freiwillige Kennzeichnung eingeführt. Wie erst jüngst eine GfK-Studie gezeigt hat, tragen bereits mehr als 80% aller Lebensmittel eine Nährwertkennzeichnung. Das ist ein großer Erfolg! Deshalb muss jede Form einer verpflichtenden Nährwertkennzeichnung in Einklang mit diesem bewährten und den Verbrauchern bekanntem System stehen."

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der GfK-Studie fordert die Gewerkschaft NGG das Ende der emotional aufgeladenen Debatte um die so genannte Ampelkennzeichnung. Ihr Vorsitzender Franz-Josef Möllenberg erklärt: "Diese offene und immer wieder neu in den Umlauf gebrachte Diskussion verwirrt die Verbraucherinnen und Verbraucher statt sie für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil zu gewinnen. Ziel muss es sein, die Verbraucherkompetenzen zu stärken. Dies geht nur mit einem verlässlichen System, das nicht immer in Frage gestellt wird. Ein solches ist die Angabe von Energie und sieben wichtigen Nährstoffen sowie der Kalorien-GDA. Die Gewerkschaft NGG wird Maßnahmen der Lebensmittelwirtschaft zur Stärkung der Verbraucherkompetenz unterstützen."

Der BLL begrüßt die Absage sowohl der EU-Kommission als auch des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments an die Ampelkennzeichnung. Die Gründe dagegen sind hinlänglich bekannt: Weder gibt es eine sachlich-wissenschaftliche Basis für die wertende Ampeleinteilung in "rot", "gelb" und "grün", noch ermöglicht sie eine Vergleichbarkeit verschiedener Produkte. Die Lebensmittelwirtschaft warnt aber davor, im Wege nationaler Regelungskompetenzen einzelnen EU-Staaten die Möglichkeit zur Einführung der Ampelkennzeichnung einzuräumen. BLL-Hauptgeschäftsführer Horst: "Eine solche Öffnungsklausel stünde der angestrebten europaweiten Einheitlichkeit und dem geplanten Bürokratieabbau entgegen."

Deshalb appellieren NGG und BLL an das Europäische Parlament, bei der Abstimmung über die Lebensmittelinformations-Verordnung Augenmaß walten zu lassen und die berechtigten Erwartungen von Verbrauchern und Wirtschaft an eine verständliche, umsetzbare und europaweit einheitliche Lebensmittelkennzeichnung nicht zu enttäuschen. Aus Sicht beider Organisationen kommt es jetzt vorrangig darauf an, das allgemeine Verständnis für die Nährwertkennzeichnung auf Konsumentenseite zu stärken.

Quelle: Pressemeldung Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.

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