Aigner: Mehr Lebensmittelsicherheit in Deutschland

02.06.2009 | Berlin
Der Vermittlungsausschuss hat am 27. Mai 2009 eine Einigung zum Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften erzielt. Dieses Vermittlungsergebnis ist heute vom Bundestag bestätigt worden und muss jetzt noch vom Bundesrat gebilligt werden. Danach kann das Gesetz, das vom Bundestag am 20. März 2009 beschlossen worden ist, und zu dem der Bundesrat am 15. Mai 2009 den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, in Kraft treten.

"Ich freue mich, dass der Vermittlungsausschuss bei diesem wichtigen Gesetzgebungsvorhaben zur Verbesserung des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher so schnell einen ausgewogenen Kompromiss gefunden hat," sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner in Berlin. "Mit dem Gesetz werden Schlupflöcher bei der Lebensmittelüberwachung, beispielsweise für den ungesetzlichen Handel mit überlagertem Fleisch, geschlossen und damit die Rahmenbedingungen für die Überwachungsbehörden in den Ländern deutlich verbessert."

Zudem werde die Verbraucherinformation gestärkt, der Informationsaustausch zwischen den Ländern und dem Bund ausgebaut und damit sichergestellt, dass das Bundesministerium über wichtige Überwachungssachverhalte informiert werden kann, um so schnell wie möglich die notwendigen Schritte einleiten zu können. "Das ist ein echter Fortschritt, der die Lebensmittelsicherheit in Deutschland stärkt, " so die Ministerin.

Mit der im Vermittlungsausschuss erzielten Einigung werden die gesetzlichen Vorgaben für eine Information der Öffentlichkeit durch die zuständigen Behörden geändert. So ist für die Nennung des Namens des Herstellers oder Vertreibers eines Lebensmittels beispielsweise bei Verstößen gegen Täuschungsschutzvorschriften oder gegen das Verbot, so genanntes Gammelfleisch in den Verkehr zu bringen, nicht mehr ausdrücklich erforderlich, dass das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung gegenüber den Belangen der von der Veröffentlichung betroffenen Unternehmen überwiegen muss. Gefordert wird künftig lediglich, dass eine Abwägung der Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit vorzunehmen ist, was Gelegenheit bietet, die Umstände jedes Einzelfalls angemessen und sorgfältig zu berücksichtigen. Damit werden die Interessen der Verbraucher und Behörden an einer erleichterten Namensnennung in einen angemessenem Ausgleich gebracht mit den Interessen der Wirtschaft.

Weiter hat man sich darauf verständigt, dass die Länder dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) auf Anforderung Daten aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Verfügung stellen, die dazu dienen, dem Bundesministerium einen Überblick über ein konkretes Geschehen zu geben (Lagebild). Denn je früher das Bundesministerium über bestimmte Entwicklungen unterrichtet ist, um so effektiver kann es zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher tätig werden.

Weiter sollen mit dem Gesetz Lebensmittelunternehmer, an die unsichere Lebensmittel geliefert worden sind und die diese deshalb zurückweisen, verpflichtet werden, die zuständige Behörde darüber zu informieren.

Die zuständigen Behörden sollen auch mehr Handhabe erhalten, um spürbarere Strafen bei fahrlässigen Verstößen gegen das Verbot, so genanntes Gammelfleisch in den Verkehr zu bringen, zu verhängen. Der Bußgeldrahmen soll deshalb von zwanzigtausend auf fünfzigtausend Euro angehoben werden.

Dieses Gesetz stellt den Abschluss der Umsetzung des so genannten 10-Punkteprogramms dar, mit dem Amtsvorgänger Horst Seehofer auf die Ereignisse auf nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel tierischen Ursprungs - so genanntes Gammelfleisch - reagiert hatte.

Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Dieser Beitrag wurde bisher 90 mal gelesen.
(Rang 336 auf fit-ernaehren.de)

Klicken Sie hier um zum Anfang der Seite zu gelangen.

Weitere News

Warnung vor französischer Oliven- und Tomatenpaste

09.09.2011 | In Frankreich sind mehrere Personen an Botulismus erkrankt

weiter in Warnung vor französischer Oliven- ...

Manchmal mehr Schwein als Geflügel

306 mal gelesen. Rang 5 auf fit-ernaehren.de.

15.06.2011 | Bei jeder vierten Geflügelwurst steht "Geflügel", "Pute" oder "Truthahn" auf dem Etikett, tatsächlich ist aber...

weiter in Manchmal mehr Schwein als Geflügel ...

Tee-Genuss "made in Afrika": Mit Kenia-Tee die Sinne auf die Reise schicken

28.04.2011 | Weiße Strände und schneebedeckte Gipfel, rote Elefanten und Schwarzer Tee. es ist seine Vielfalt, die Kenia zu...

weiter in Tee-Genuss "made in Afrika": Mit ...

Cremig. Cremiger. Cremio!

31.03.2011 | Latte Macchiato, Milchkaffee oder Cappuccino sind ohne Milchschaum undenkbar. Längst hat der cremige, weiße...

weiter in Cremig. Cremiger. Cremio! ...



Aktuelles

Warnung vor französischer Oliven- und Tomatenpaste

In Frankreich sind mehrere Personen an Botulismus erkrankt

weiter ...

Neuigkeiten

Nutella- Etikett kann Verbraucher in die Irre führen

Die Vitamin- und Nährwertangaben sind auf dem Nutella-Glas...

weiter ...

DFG unterstützt Kongresse und Tagungen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterstützt im Januar...

weiter ...

Weitere Themen

Das Auge isst auch fit mit

Das Auge isst mit - Dieses geflügelte Wort steht für das...

weiter ...

Archiv

Neue blend a dent Super Haftcremes Complete: Jetzt dreimal so gut

Was schon "Super" war, ist seit August nun noch besser: Die...

weiter ...

Power fürs Leben

Lebensmittelwirtschaft engagiert sich auf der Grünen Woche...

weiter ...